Erstberatung vereinbaren

Honorar

Vergütung von Anwaltsleistungen

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die anwaltliche Vergütung wird in der Regel nach dem Gesetz der Rechtsanwaltsvergütung abgerechnet. Für diese Abrechnungsweise ist häufig der Gegenstandswert der Auseinandersetzung maßgebend.

Stundensatz bzw. Pauschalbetrag
Alternativ ist auch eine Abrechnung nach Stundensatz oder Pauschalbetrag möglich. Hierfür wird Ihre Angelegenheit ganz individuell zur Grundlage genommen und erfordert daher das persönliche Gespräch.

Rechtsschutzversicherung
Die Beratung wird fast in allen Angelegenheiten von der Rechtsschutzversicherung gezahlt, z.B. bei Reise- oder Vertragssachen, auch in Familiensachen. Teils haben Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung einen Selbstbehalt vereinbart. Die genauen Konditionen lesen Sie bitte in Ihrer Police nach. Gerne können wir das auch gemeinsam im Erstberatungsgespräch klären. Bringen Sie dazu bitte den Versicherungsvertrag mit.

Hinweis: In familienrechtlichen Angelegenheiten zahlen Rechtsschutzversicherungen in der Regel weder bei außergerichtlichen noch gerichtlichen Auseinandersetzungen, Ausnahme ist die Erstberatung. Soweit dies für Ihre Versicherung zutrifft, Sie aber darüber hinausgehend meine Hilfestellung benötigen, kann Beratungshilfe beantragt werden. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kann ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.

Beratungshilfe/Verfahrenskostenhilfe
Die Beratungshilfe ist für außergerichtliche Tätigkeiten wie z.B. Beratungen oder das Aufsetzen von Schriftstücken durch einen Anwalt gedacht. Hierfür benötigen Sie einen Beratungshilfeschein, der im zuständigen Amtsgericht des Wohnortes in der Rechtsantragsstelle ausgestellt wird. Zusätzlich müssen Sie beim Anwalt einmalig (zurzeit) 15,- € selbst bezahlen. Verfahrenskostenhilfe ist eine finanzielle Unterstützung für gerichtliche Auseinandersetzungen. Soweit Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.

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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht